Mitgliedsbeitrag 1588: Drei Pfund Wachs und eine Flasche Wein

Im Jahr 1588 kostete die Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft St. Sebastianus drei Pfund Wachs und eine Flasche Wein.

Das älteste noch existierende Dokument zur St. Sebastianus Schützenbruderschaft datiert auf das Jahr 1588. Dabei handelt es sich um die Zunftordnung der Krämer, die von Erzbischof Johann von Schönberg am 8. November auf der Burg in Montabaur ausgefertigt wurde. Inhaltlich regelt das Aktenstück die Pflichten der Bruderschaft innerhalb der Krämerzunft, also der Gruppe der örtlichen Händler.

Erzbischof Johann VII von Schönberg, Kurfürst zu Trier 1581-1599 / © Quelle: Wikipedia

Die Schützenbruderschaft gründete sich aus der damaligen Bürgerwehr von Montabaur, die vornehmlich für die Besetzung der Stadtbefestigungsanlagen zuständig war. Entgegen der Pflichten der Bürgerwehr, waren die Aufgaben der St. Sebastianus Bruderschaft allerdings überwiegend kirchlicher Natur.

So regelt die besagte Zunftordnung, dass an Fronleichnam die stattfindende Prozession in oder außerhalb der Stadt sowohl von der Bürgerwehr als auch von der Bruderschaft St. Sebastianus zu begleiten sei. Darüber hinaus kam der Bruderschaft die Ehre zu teil, den St. Sabastianus Altar in der Pfarrkirche zu Montabaur an Messen und anderen katholischen Zeremonien mit Kerzen zu beleuchten und auch persönlich zu begleiten. Es galt Anwesenheitspflicht, die bei Nichtachtung mit einer Strafe von einem Pfund Wachs belegt wurde. Darüber hinaus war es der Schützenbruderschaft erlaubt, zu ihrer eigenen „Andacht“ den St. Sebastianus Altar zu schmücken und zu nutzen.

Die älteste Vereinssatzung unserer Schützengesellschaft

Das Schriftstück von 1588 kann man durchaus als älteste noch erhaltene Vereinsatzung interpretieren. Denn Erzbischof Johann von Schönberg regelt darin nicht nur, dass alle diejenigen, die sich „des Schießens gebrauchen“, Mitglied in der Bruderschaft St. Sebastianus werden dürfen. Auch die Aufnahmegebühr wurde entsprechend der Pflichten der Schützenbruderschaft zeitgleich hoch offiziell geregelt: drei Pfund Wachs und eine Flasche Wein.

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