Startgelder für die Meisterschaften sind hälftig vom teilnehmenden Schützen oder von der Schützin zu tragen

vereinsinfo

 

Liebe Vereinsmitglieder,

auf unserer vergangenen Mitglieder-Jahreshauptversammlung vom 1. April 2022 wurde, aufgrund der gestiegenen Betriebskosten für den Verein, folgender Beschluss (bei zwei Enthaltungen und keiner Gegenstimme) gefasst:

  • Hälftige Kostenbeteiligung der aktiven Schützinnen und Schützen an den Gebühren der jeweils angemeldeten Wettkämpfe und Disziplinen.

 

Bitte beachtet folgende Hinweise und Details:

  • Die Höhe der Startgelder ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen und wird auf dem Schießstand ausgelegt.
  • Bei Nichtantreten (unentschuldigt) ist das komplette Startgeld vom teilnehmenden Schützen oder von der Schützin zu tragen.
  • Die anteiligen Startgelder werden mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgebucht!


Wir bitten um Euer Verständnis.

Vielen Dank

Euer Vorstand

 

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